Freitag, 8. Februar 2013

Ausweisung einer deutschen Mutter von drei Schweizer Kindern aus der Schweiz

Qwelle : politaia.org

Ausweisung einer deutschen Mutter von drei Schweizer Kindern aus der Schweiz

ch city Ausweisung einer deutschen Mutter von drei Schweizer Kindern aus der Schweiz
OFFENER BRIEF
AN DIE DORNACHER GEMEINDEBEHÖRDEN,
AN ALLE SCHWEIZER POLITIKER, BEHÖRDEN, JURISTEN UND POLIZEIBEAMTEN,
AN ALLE FREUNDE DER FREIHEIT IN DER WELT


Betrifft: Ausweisung einer deutschen Mutter von drei Schweizer Kindern aus der Schweiz

Dornach, den 30. Januar 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürger,
Was sagen Sie zu folgender Geschichte, die sich gegenwärtig in der Schweiz abspielt:
Ein damals unbekannter und unbescholtener Schweizer Lehrer veröffentlicht vor zwanzig Jahren ein Büchlein, in dem er einige unbequeme, politisch unkorrekte Fragen zur Geschichte der beiden Weltkriege stellt. Radio und Zeitungen stürzen sich darauf, und der Lehrer wird wegen seines Tabubruches von seiner Privatschule fristlos entlassen. Seither ist er einer der meistgehassten Männer bei Linken und Medien, obwohl in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Nach einiger Zeit gelingt es ihm trotzdem, wieder zu einer Anstellung zu kommen: er hat eine gute Stelle als Pädagogischer Leiter einer Institution für Erwachsenenbildung. Drei Jahre später machen ihn die Zeitungen hier wieder ausfindig, und er wird erneut fristlos entlassen – ein klarer Fall von politischer Verfolgung. Nicht lange danach lernt er eine junge Deutsche kennen, die in Dornach Malerei studiert hat. Die beiden werden ein Paar und haben bis heute drei Kinder miteinander. Weil der Mann aber unter einem faktischen Berufsverbot steht, findet er keine ihm gemässe Anstellung mehr – selbst sein RAV-Berater ist verzweifelt und offenbart ihm: nicht einmal die staatlichen Förderprogramme für Kaderleute wollen jemanden wie ihn haben. Es muss hier nochmals betont werden, dass es sich bei dem Thema des Lehrers um rein historisch-politische Fragen handelt und nicht etwa um Asozialität, Kriminalität, Trunksucht, Kindsmisshandlung oder ähnliches.
Der Mann schreibt einige weitere Broschüren zu geschichtlichen und politischen Themen und ist in bestimmten politischen Kreisen ein gefragter Vortragsredner – aber er ist gesellschaftlich geächtet und finanziell auf Dauer ruiniert. Dies hat zur Folge, dass er sich wirtschaftlich nur knapp selbst erhalten kann, während Frau und Kinder auf soziale Unterstützung angewiesen sind. Auch die Bemühungen der Mutter, in anthroposophischen Zusammenhängen – für die sie ausgebildet ist – oder auch anderswo eine Teilzeitanstellung zu finden, sind fruchtlos. Es wird ihr mehrfach bedeutet, dass die betreffenden Institutionen sich nicht mit der Partnerin eines Geächteten belasten wollen.
Obwohl sie von Anfang an eine intakte Familie bilden, verzichten er und seine Partnerin auf eine Heirat, um der Frau und den Kindern einen kleinen Spielraum gegenüber der Öffentlichkeit zu lassen, nicht ständig mit dem Verfemten in Zusammenhang gebracht werden zu müssen. Im Laufe der Zeit müssen sie allerdings feststellen, dass es kaum etwas hilft: Da beide Eltern überzeugte Anthroposophen sind, wollen sie ihre Kinder in die Obhut einer Schweizer Rudolf Steiner-Schule geben. Alle Schulen im Umkreis von Dornach lehnen dies ohne Begründung ab – obwohl es nach dem Zeugnis aller Beteiligten nicht den geringsten pädagogischen Einwand gegen die Kinder oder die Familie gibt. Nach einigen Umwegen werden die Kinder von der Waldorfschule Schopfheim (Schwarzwald) aufgenommen, weil die Identität des Vaters dort erst einmal unbekannt ist. Nach zwei Monaten wird die Schule aber von freundlichen Informanten aus dem Hintergrund aufgeklärt, und die Kinder (!) werden von der Schulleitung fristlos auf die Strasse gestellt.
Nach diesem deprimierenden Aufenthalt in der Bundesrepublik kommt die Familie zurück nach Dornach und findet hier glücklicherweise zwei pensionierte Lehrer, die bereit sind, die Kinder gegen ein kleines Entgelt privat zu schulen. Diese “Hausschule nach der Methode Rudolf Steiners” wird vom Kanton bewilligt und läuft bis heute zur Zufriedenheit aller Beteiligten, auch der kantonalen Stellen.
Die wirtschaftliche Frage ist allerdings weiterhin ungelöst. Die sozialen Dienste Dornach sind gefordert und verhalten sich korrekt. Die Gemeindeschreiberin hingegen versucht erst einmal, die Anmeldung der Mutter und der Kinder zu verhindern. Im Falle der Kinder gelingt ihr das nicht, weil es sich – wie auch beim Vater – um Schweizer Bürger handelt. Im Falle der Mutter bedarf es der Vorsprache beim Gemeindeammann persönlich, ehe endlich eine Anmeldung möglich ist. Nahezu zeitgleich verfügt aber das kantonale “Amt für Migration” in der Gestalt eines Herrn Hayoz eine Ausweisung der Mutter aus der Schweiz. Begründung: Die bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz ermöglichen zwar die freie Niederlassung der Bürger, aber unter der Bedingung, dass sie keine staatliche Unterstützung benötigen. Es ist nicht zu bestreiten, dass dies eine sinnvolle Regelung ist, allerdings kommt es natürlich auch hier auf die besonderen Umstände an. Und weil nun unsere Familie der Meinung ist, dass sie sich in besonderen Umständen befindet, erhebt sie Beschwerde gegen diese Verfügung. Das Verwaltungsgericht Solothurn weist diese Beschwerde aber ab und stellt sich voll hinter das Amt für Migration. Die Ausweisung wird auch hier einzig mit der finanziellen Abhängigkeit der Mutter begründet. Nun sehen die beiden Eltern nur noch die Möglichkeit, ihre langjährige Lebenspartnerschaft trotz der oben skizzierten Bedenken in eine Ehe umzuwandeln. Während sie mit dem Zivilstandsamt den 1. Februar als Tag der Eheschliessung verabreden, kommt die Anweisung vom Amt für Migration, die Frau habe die Schweiz bis zum 31. Januar zu verlassen. Eine Mitteilung von seiten der Familie bezüglich der Eheschliessung wird aus Solothurn folgendermassen beantwortet: Die geplante Heirat ändere nichts an der Wegweisung, sie könne aber um zwei Tage verschoben werden. Neuer Termin für die Ausweisung: 2. Februar.
Man glaubt, mitten in einem Roman von Franz Kafka oder einer Groteske von Eugène Ionesco zu stehen. In dieser Situation zu heiraten, ist nicht nur sachlich sinnlos, sondern vor allem seelisch unmöglich. Der Vater schreibt deswegen ans Zivistandsamt einen Brief, in dem er den Heiratstermin erst einmal absagt, sich aber veranlasst fühlt, die Hintergründe jener Geschichte zu schildern, die eben gerade erzählt wurde. Beim Vater handelt es sich nämlich um den sogenannten “Holocaust-Leugner” Bernhard Schaub. Er bezieht sich in dem folgenden Schreiben zunächst auf eine völlig unbekannt gebliebene – das heisst von den Medien und der Politik verschwiegene – Entscheidung der UNO-Menschenrechtskommission von 2011, in der gerade das Recht auf freie Meinungsäusserung auch für Dissidenten, zum Beispiel für Holocaust-Revisionisten, explizit festgehalten ist. Dies ist in unserem Zusammenhang entscheidend, denn die wirtschaftliche Lage der Familie ist eine direkte Folge des Klimas, das durch das sogenannte “Antirassismusgesetz” geschaffen worden ist, das unter anderem die “Leugnung von Völkermord” unter Strafe stellt – und gerade solche Gesetze werden durch die UNO in dem Entscheid von 2011 als menschenrechtswidrig bezeichnet. Wäre das Antirassismusgesetz weg, hätte die Gemeinde Dornach in kurzer Zeit einen Steuerzahler mehr und eine Sozialhilfebezügerin weniger…
Sehr geehrte Frau H.,

In der Annahme, dass Sie sich für gewisse Feinheiten politischer Gesinnungsjustiz und gesellschaftlicher Ächtung in der Schweiz interessieren, schicke ich Ihnen im Anhang unter anderem den offiziellen englischen Text der 102. Sitzung der UNO-Menschenrechtskommission vom Sommer 2011 zu, der die Freiheit der Meinungsäusserung behandelt. Die wichtigsten Sätze aus dem Kommentar zitiere ich in einem zweiten Anhang auf Deutsch. Darin ist ausdrücklich das Recht auf freie Meinungsäusserung auch für Menschen wie mich – die von den Medien mit dem schmeichelhaften Namen “Holocaust-Leugner” belegt werden – festgehalten. Es ist wichtig, dass sich dieser Text, der zum Beispiel das schweizerische “Antirassismusgesetz” (Art. 261bis StGB) als Unrecht erklärt, auch bei den Behörden verbreitet. Amtsstellen zeichnen sich ja naturgemäss durch Paragraphen- und Obrigkeitsgläubigkeit aus. Wenn nun die weltweit oberste Stelle für Menschenrechte auch einem “Holocaust-Leugner” ausdrücklich das Recht auf freie Meinungsäusserung zugesteht und seine juristische bzw. gesellschaftliche Verfolgung als mit der UNO-Menschenrechtskonvention unvereinbar erklärt, müsste das vor allem die Schweizer Staatsbediensteten und Juristen im höchsten Grade interessieren. Die Befürworter des “Antirassismusgesetzes” haben nämlich bei der Volksabstimmung 1994 geltend gemacht, die Schweiz müsse, um diese UNO-Konvention unterzeichnen zu können, die Rassismus-Strafnorm samt Strafbarkeit der “Holocaust-Leugnung” einführen. Eine glatte Lüge, wie sich jetzt herausstellt.
Natürlich werden Sie sich fragen, was denn nun diese UNO-Kommission mit der Heirat von Herrn Schaub zu tun habe. In aller Kürze: Das “Antirassismusgesetz” bildete in der Vergangenheit mehrfach den Hintergrund für Medienschlammschlachten gegen mich, wodurch ich zweimal meine Anstellung verloren habe – 1993 als Deutschlehrer an der Rudolf Steiner-Schule in Adliswil (Zürich), 1999 als Pädagogischer Leiter der Klubschule Migros in Frauenfeld (Thurgau). Medien und Internet verunmöglichten  eine erneute Anstellung und auch zweimal die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Dass ich auf Grund dieses “Antirassismusgesetzes” vom Amtsgericht Dornach vor einigen Jahren zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden bin, erwähne ich nur nebenher. Zusammenfassend: Ich bin vom Staat und seinen Medienhunden mittellos gemacht worden.
Der Grund der Verfolgung: Ich glaube nicht an die Erzählungen über gewisse Gaskammern des Dritten Reiches  – ebenso wie weltweit Millionen von Menschen. Die historische, juristische und naturwissenschaftliche Begründung dieses Unglaubens darf ich Ihnen allerdings nicht geben, denn sonst stehe ich wieder vor Gericht. Es handelt sich hier nämlich in einigen europäischen Ländern um eine Art moderner Staats- und ziviler Zwangsreligion . Inoffiziell – aber sehr wirksam. Der Baselbieter Lateinlehrer Jürgen Graf wurde wegen Holocaust-Leugnung nicht nur fristlos entlassen, sondern zu einer unbedingten Haftstrafe von eineinviertel Jahren verurteilt. Er lebt seit über zehn Jahren im Exil. Der Waadtländer Lehrer und Publizist Gaston Amaudruz sass trotz seines hohen Alters (damals schon über achtzig) mehrere Monate im Gefängnis. Der mittlerweile erblindete Zürcher Lehrer Andres Studer kämpft seit Jahren einen fruchtlosen Kampf um seine Rehabilitierung. Das sind keineswegs die einzigen Besipiele in der Schweiz. Als Meinungsterroristin ist die Bundesrepublik  allerdings noch schlimmer: Studienrat Günter Deckert sass 5 Jahre, der deutschkanadische Grafiker und Publizist Ernst Zündel insgesamt sieben Jahre, Rechtsanwalt Horst Mahler (vor kurzem 77 geworden) sitzt seit drei Jahren eine zwölfjährige (!) Haftstrafe ab – alles wegen Meinungsdelikten in Zusammenhang mit dem Holocaust. Den Gipfel des Zynismus bildet die Verurteilung von Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die wegen der Verteidigung ihres Mandanten Ernst Zündel selbst zu dreieinhalb Jahren verurteilt wurde und diese Strafe auch vollumfänglich abgesessen hat.
Aber nun zurück zu unserer familiären Situation. Seit der letzten Entlassung schlage ich mich kümmerlich als Vortragsredner und Kleinverleger durch; für die Familie reicht der Verdienst leider nicht aus, so dass meine Partnerin und Mutter meiner drei Kinder (elf-, neun- und einjährig) zusätzlich Sozialhilfe benötigt. Nun hat das kantonale “Amt für Migration” in Solothurn die Niedertracht besessen, meine Partnerin als deutsche Staatsbürgerin letztes Jahr mit der Begründung aus der Schweiz auszuweisen , sie sei sozalhilfeabhängig. Unsere darauf folgende Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht Solothurn abgelehnt. Dass die drei Kinder alle Schweizerbürger sind, dass der Kleinste noch nicht einmal zwei Jahre alt ist, interessiert das Gericht nicht. Die Schweiz weist also eine deutsche Mutter von drei Schweizer Kindern aus und bekundet damit die klare Absicht, unsere Familie zu zerstören. (Und das notabene in einem Land, das für Drogenhändler, Kriminaltouristen und Prostituierte aus aller Welt ein beliebter und weitgehend ungestörter Tummelplatz ist). Dem Gericht fiel es nicht auf, dass die Schweiz mit ihrem menschenrechtswidrigen Maulkorbgesetz und ihren wildgewordenen Medien, denen die kriminelle Erlaubnis zu gesellschaftlicher Exekution gegeben ist, die Situation der Sozialhilfeabhängigkeit der Mutter selbst herbeigeführt hat, indem ich de facto unter einem Berufsverbot stehe und kaum Einkünfte habe. Dass der Meinungsterror in der “freien Schweiz” sich nun auf dem Rücken von Kindern austoben wird, ist das Schimmste. Diese Kinder haben weiss Gott schon genug erlebt: ich erwähne nur die fristlose Kündigung des Schulvertrages durch die Waldorfschule Schopfheim (Schwarzwald) im Jahre 2011, als unsere beiden Älteren von einem Tag auf den andern auf der Strasse standen – nur weil die Schule erfahren hatte, wer ihr Vater ist. In der Schweiz war es uns nun anschliessend immerhin möglich, die Kinder zuhause zu unterrichten, was in der BRD verboten ist.
Nachdem unsere Beschwerde gegen die Ausweisung 2012 abgelehnt war, entschlossen wir uns zur Heirat, was wir bisher nur deswegen nicht getan hatten, um der Mutter und den Kindern einen allzu engen öffentlichen Zusammenhang mit mir als einem Geächteten zu ersparen – obwohl wir von Anfang an immer als Familie zusammengelebt hatten. Wir gingen davon aus, dass durch die Eheschliessung die Ausweisung hinfällig werde. Da hatten wir aber die Rechnung ohne die Herrschaften im “Amt für Migration” gemacht. Herr Hayoz und Frau Morris (“MLaw”…) halten an der Ausweisung fest, bezeichnen sogar die Eheschliessung zwischen uns als den Eltern unserer gemeinsamen drei Kinder sage und schreibe als “missbräuchlich” und verschieben nur den Termin der erzwungenen Ausreise meiner Frau vom 31. Januar auf den 2. Februar, damit wir am 1. Februar noch ungestört heiraten können. Man glaubt, mitten in eine zynische Komödie geraten zu sein, die für unsere Familie allerdings leicht zur Tragödie werden könnte. Und dies alles unter der Schirmherrschaft des “Schweizer Rechtsstaates”…
Wir sind allerdings nicht gesonnen, uns das bieten zu lassen. Unsere Familie bleibt hier – mit der Mutter. Aber dieses dreimal verfluchte Antirassismusgesetz muss weg – und die blutsaugenden Lügenmedien gehören an die Kette gelegt. Und wenn hier jemand reif ist fürs Gefängnis, dann sind es gewisse Drahtzieher in der Politik und die zugehörigen medialen Heckenschützen, die uns – nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa -  Stück für Stück unserer Freiheit wegnehmen. Ich habe nicht umsonst vor drei Jahren die EUROPÄISCHE AKTION gegründet, deren erstes Ziel die Herstellung der freien Meinungsäusserung ist (=> europaeische-aktion.org). Wenn uns nun inzwischen sogar die UNO recht gibt, dann möchte ich den Schweizer Polizisten sehen, der eine Mutter von ihren drei Kindern weg ins Ausland deportiert!
Bitte verbreiten Sie diesen Brief samt den angehängten Dokumenten so weit wie möglich – bei Politikern, Behörden, der Polizei, Medien und Privatpersonen . Erst wenn Öffentlichkeit hergestellt ist und sich die vernünftigen Stimmen in der Politik Gehör verschaffen können, kann den Henkern der Freiheit das Handwerk gelegt werden.
Beste Grüsse
Bernhard Schaub
Sehr geehrte Leser dieses Briefes: Sie können sich an der Wiederherstellung der Freiheit beteiligen, indem Sie sich der EUROPÄISCHEN AKTION anschliessen. Über Ziel und Weltanschauung der EA sind Sie am besten informiert, wenn Sie neben der Netzseite europaeische-aktion.org auch unsere Grundschriften lesen. Wir können Ihnen folgendes Angebot machen:

EA-Informationspaket (vier broschierte Grundschriften – je 60 bis 120 Seiten – plus eine DVD) für  Sfr. 50.- (Euro 40.-) einschl. Versandkosten.
Darin ist enthalten:        – Bernhard Schaub – Die Europäische Aktion
- Bernhard Schaub – Der Staat der Deutschen
- J.F. Fuller – Das Problem Europa
- Akademischer Kulturaustausch (Hrsg.) – Europa als Lebenskampfgemeinschaft
- Filmaufzeichnung eines Vortrags von Bernhard Schaub: Die 7 Ziele der Europäischen Aktion


Ghibellinum-Verlag – Postfach 44 – CH-8264 Eschenz
bestellung@europaeische-aktion.org
Dazugehörige Dokumente:
CCPR-C-GC-34
Dok1
Referendum-EPG-Unterschriftenliste-mit-Argumentarium-de
UNO-Kurzfassung
Vernehmlassung VWG SO
Verwaltungsgericht


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